Brutto Netto Rechner nach Bundesland 2026

Wählen Sie Ihr Bundesland für die genaue Berechnung mit bundeslandspezifischen Parametern. Der wichtigste regionale Unterschied ist der Kirchensteuersatz: Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 %, alle anderen 14 Bundesländer 9 % der Lohnsteuer.

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Warum unterscheidet sich das Nettogehalt nach Bundesland?

Viele Arbeitnehmer glauben, das Nettogehalt sei in ganz Deutschland gleich — das stimmt fast, aber nicht ganz. Die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sind bundesweit einheitlich geregelt und gelten in allen 16 Bundesländern identisch. Der relevante Unterschied entsteht bei der Kirchensteuer und einer Sonderregel in Sachsen.

Die Kirchensteuer ist eine freiwillige Steuer für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft (z. B. katholische oder evangelische Kirche). Sie wird als Prozentsatz der Lohnsteuer erhoben — und genau dieser Prozentsatz variiert nach Bundesland:

Kirchensteuersatz nach Bundesland 2026

8 % der Lohnsteuer: Bayern, Baden-Württemberg
9 % der Lohnsteuer: alle anderen 14 Bundesländer (Berlin, Hamburg, NRW, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)

Kirchensteuer Vergleich: Wie viel Unterschied macht das in Euro?

Der Unterschied zwischen 8 % und 9 % Kirchensteuersatz klingt gering, summiert sich aber je nach Einkommenshöhe auf mehrere Hundert Euro im Jahr. Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen Unterschied für kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmer in Steuerklasse 1:

Bruttogehalt / MonatKirchensteuer (8 %, z. B. Bayern)Kirchensteuer (9 %, z. B. NRW)Ersparnis Bayern
2.000 €ca. 8,40 €ca. 9,45 €ca. 1,05 €/Monat
3.000 €ca. 19,60 €ca. 22,05 €ca. 2,45 €/Monat
4.000 €ca. 33,60 €ca. 37,80 €ca. 4,20 €/Monat
5.000 €ca. 49,60 €ca. 55,80 €ca. 6,20 €/Monat

SK 1, GKV, keine Kinder, Geburtsjahr 1985. Näherungswerte.

Sachsen: Sonderregel bei der Pflegeversicherung

Sachsen hat eine historisch begründete Sonderregelung bei der Pflegeversicherung. Während Arbeitnehmer bundesweit 1,7 % des Bruttogehalts als Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung zahlen, gilt in Sachsen ein erhöhter Satz von 2,3 %. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber in Sachsen weniger (0,3 % statt 1,7 %).

Diese Regelung wurde 1995 bei der Einführung der Pflegeversicherung festgelegt, weil Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag beibehielt. Die anderen Bundesländer schafften diesen Feiertag ab, um die Arbeitgeber bei der neu eingeführten Pflegeversicherung zu entlasten. Sachsen tat dies nicht — seitdem zahlen sächsische Arbeitnehmer mehr.

Konkret für 3.000 € Brutto in Sachsen: Sie zahlen monatlich ca. 18 € mehr Pflegeversicherung als ein Arbeitnehmer in Bayern oder NRW. Jahreshochgerechnet sind das ca. 216 € Mehrbelastung allein durch die Pflegeversicherungs-Sonderregel.

Sozialversicherungsbeiträge 2026: In allen Bundesländern gleich

Die folgenden Beiträge sind bundesweit einheitlich geregelt und unterscheiden sich nicht nach Bundesland (außer der Sachsen-Ausnahme bei der PV):

VersicherungArbeitnehmeranteil 2026Beitragsbemessungsgrenze
Rentenversicherung (RV)9,3 %96.600 € / Jahr
Krankenversicherung (KV)ca. 8,15 % (GKV)66.150 € / Jahr
Pflegeversicherung (PV)1,7 % (Sachsen: 2,3 %)66.150 € / Jahr
Arbeitslosenversicherung (AV)1,3 %96.600 € / Jahr

Lohnsteuer: Ebenfalls bundesweit einheitlich

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird bundesweit nach demselben progressiven Tarif berechnet. Der Steuersatz steigt von 14 % (ab dem Grundfreibetrag von 12.348 €) bis auf 45 % (ab 277.826 € Jahreseinkommen). Dieser Tarif gilt in Bayern genauso wie in Mecklenburg-Vorpommern — kein Bundesland erhebt einen eigenen Lohnsteuersatz.

Was sich regional unterscheidet, ist die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Lohnsteuer berechnet wird — und hier liegt der einzige echte Unterschied beim monatlichen Nettogehalt zwischen den meisten Bundesländern.

Übersicht: Alle 16 Bundesländer mit regionalen Parametern 2026

BundeslandKirchensteuersatzPV-BesonderheitRechner
Baden-Württemberg8 %→ Rechner BW
Bayern8 %→ Rechner Bayern
Berlin9 %→ Rechner Berlin
Brandenburg9 %→ Hauptrechner
Bremen9 %→ Hauptrechner
Hamburg9 %→ Rechner HH
Hessen9 %→ Rechner Hessen
Mecklenburg-Vorpommern9 %→ Rechner MV
Niedersachsen9 %→ Rechner NDS
Nordrhein-Westfalen9 %→ Rechner NRW
Rheinland-Pfalz9 %→ Rechner RP
Saarland9 %→ Rechner Saarland
Sachsen9 %AN-Anteil PV: 2,3 %→ Rechner Sachsen
Sachsen-Anhalt9 %→ Hauptrechner
Schleswig-Holstein9 %→ Rechner SH
Thüringen9 %→ Rechner Thüringen

Häufige Fragen zum Bundesland-Rechner

Unterscheidet sich das Nettogehalt je nach Bundesland?
Ja, hauptsächlich durch den Kirchensteuersatz. Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer, alle anderen 14 Bundesländer 9 %. Sachsen hat zudem eine besondere Regelung bei der Pflegeversicherung: Arbeitnehmer zahlen hier 2,3 % statt 1,7 %. Alle anderen Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer selbst sind bundesweit identisch.
In welchem Bundesland hat man das höchste Nettoeinkommen?
Für kirchensteuerpflichtige Arbeitnehmer haben Bayern und Baden-Württemberg einen leichten Vorteil durch den niedrigeren Kirchensteuersatz von 8 %. Bei 3.500 € Brutto spart man dort monatlich ca. 4–6 € gegenüber einem Bundesland mit 9 % Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuerpflicht ist das Netto in allen Bundesländern bis auf Sachsen identisch.
Was ist die Besonderheit von Sachsen bei der Pflegeversicherung?
In Sachsen zahlen Arbeitnehmer 2,3 % Pflegeversicherungsbeitrag statt bundesweit 1,7 %. Diese historische Sonderregelung stammt aus 1995, als Sachsen als einziges Bundesland den Buß- und Bettag als Feiertag beibehielt. Die Mehrbelastung für Arbeitnehmer beträgt bei 3.000 € Brutto ca. 18 € pro Monat.
Gilt die Rentenversicherung bundesweit gleich?
Ja. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 2026 bundesweit einheitlich 18,6 % des Bruttogehalts (Arbeitnehmer: 9,3 %, Arbeitgeber: 9,3 %). Seit 2025 gilt auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) einheitlich für Ost und West: 96.600 € im Jahr. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Betrag keine Rentenversicherungsbeiträge mehr.
Kann ich die Kirchensteuer vermeiden?
Ja, durch einen Kirchenaustritt beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht. Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern steuererhebender Religionsgemeinschaften erhoben. Im Brutto-Netto-Rechner können Sie die Kirchensteuer einfach auf „Nein" setzen, um das Nettogehalt ohne Kirchensteuer zu berechnen.