Alle 6 Steuerklassen 2026 erklärt
Die Steuerklasse bestimmt den monatlichen Lohnsteuerabzug. Sie wird anhand des Familienstands zugeteilt und ist in ELStAM (elektronische Lohnsteuerkarte) gespeichert. Ein Wechsel ist einmal pro Jahr über ELSTER oder beim Finanzamt möglich.
Steuerklasse 1 — Ledige und Alleinstehende
SK 1 gilt für ledige, geschiedene und dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer. Grundfreibetrag: 12.348 €/Jahr. Die häufigste Steuerklasse mit über 22 Mio. Arbeitnehmern. → SK 1 Rechner
Steuerklasse 2 — Alleinerziehende
SK 2 gilt für Alleinerziehende mit Kind im Haushalt. Zusätzlich zum Grundfreibetrag: Entlastungsbetrag 4.260 €/Jahr (+240 € je weiteres Kind). Muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden. → SK 2 Rechner
Steuerklasse 3 — Verheiratete Hauptverdiener
SK 3 gilt für den Hauptverdiener in einer Ehe, wenn der Partner SK 5 hat. Grundfreibetrag: 24.696 € (doppelt). Niedrigste Lohnsteuer aller Klassen. → SK 3 Rechner
Steuerklasse 4 — Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
SK 4 gilt für beide Partner, wenn ähnliches Einkommen vorliegt. Wie SK 1. Mit Faktorverfahren kann Ehegattensplitting monatlich einberechnet werden. → SK 4 Rechner
Steuerklasse 5 — Verheiratete Geringverdiener
SK 5 ist die Gegensteuerklasse zu SK 3. Kein Grundfreibetrag — Lohnsteuer ab dem ersten Euro. Beeinflusst Elterngeld und ALG 1 negativ. → SK 5 Rechner
Steuerklasse 6 — Zweit- und Nebenjob
SK 6 gilt automatisch für alle weiteren sozialversicherungspflichtigen Jobs. Kein Grundfreibetrag, Lohnsteuer ab dem ersten Euro. → SK 6 Rechner
Die sechs Steuerklassen im Überblick
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland wird einer von sechs Lohnsteuerklassen zugeordnet. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt einbehält – sie ändert nichts an der endgültigen Steuerlast, aber sehr viel daran, wie viel Netto Monat für Monat auf dem Konto landet.
| Steuerklasse | Für wen | Besonderheit |
|---|---|---|
| 1 | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | Standardklasse mit Grundfreibetrag |
| 2 | Alleinerziehende | Zusätzlicher Entlastungsbetrag |
| 3 | Verheiratete (höheres Einkommen) | Doppelter Grundfreibetrag, wenig Abzüge |
| 4 | Verheiratete (ähnliches Einkommen) | Wie Klasse 1, optional mit Faktor |
| 5 | Verheiratete (geringeres Einkommen) | Kein Grundfreibetrag, hohe Abzüge |
| 6 | Zweit- und Nebenjobs | Höchste Abzüge, keine Freibeträge |
Steuerklasse 1: Der Standard für Ledige
Steuerklasse 1 gilt für ledige, geschiedene und dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer sowie für Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Todesfall. Auch verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner im Ausland lebt, werden in der Regel in Klasse 1 geführt. Berücksichtigt werden der Grundfreibetrag, die Werbungskostenpauschale und die Sonderausgabenpauschale – sie werden automatisch in den Lohnsteuerabzug eingerechnet, ohne dass Sie etwas beantragen müssen.
In Steuerklasse 1 gibt es wenig zu optimieren: Wer höhere Werbungskosten hat (langer Arbeitsweg, Homeoffice, Fortbildungen), kann beim Finanzamt einen individuellen Freibetrag eintragen lassen und so das monatliche Netto erhöhen, statt auf die Steuererstattung im Folgejahr zu warten. Wie viel bei Ihrem Gehalt übrig bleibt, zeigt der Steuerklasse 1 Rechner.
Steuerklasse 2: Entlastung für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben und keinen weiteren Erwachsenen im Haushalt haben, können Steuerklasse 2 beantragen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt das zu versteuernde Einkommen spürbar – bei gleichem Brutto bleibt gegenüber Klasse 1 mehr Netto. Wichtig: Die Klasse wird nicht automatisch vergeben, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden. Berechnung: Steuerklasse 2 Rechner.
Steuerklassen 3 und 5: Die Kombination für Ehepaare
Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, lohnt sich häufig die Kombination 3/5: Der Besserverdiener nimmt Klasse 3 (doppelter Grundfreibetrag, niedrige monatliche Lohnsteuer), der Partner Klasse 5 (keine Freibeträge, hohe Abzüge). In Summe bleibt dem Haushalt monatlich mehr Netto – als Faustregel lohnt sich 3/5 ab etwa 60/40 Einkommensverteilung.
Zwei Dinge sollten Paare wissen: Erstens gleicht die Steuererklärung am Jahresende alles wieder aus – wer über das Jahr zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat, muss nachzahlen. Zweitens drückt Klasse 5 Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld, weil diese vom Netto berechnet werden. Rechner: Klasse 3 und Klasse 5.
Steuerklasse 4 und das Faktorverfahren
Verdienen beide Partner ähnlich viel, ist die Kombination 4/4 die einfachste Wahl – beide werden wie in Klasse 1 besteuert. Mit dem optionalen Faktorverfahren (4 mit Faktor) verteilt das Finanzamt die gemeinsame Steuerlast bereits unterjährig fair auf beide Partner. Das vermeidet die typischen Nachzahlungen der 3/5-Kombination. Berechnung: Steuerklasse 4 Rechner.
Steuerklasse 6: Der Zweitjob
Wer mehr als ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hat, wird im zweiten Job automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft – der Klasse mit den höchsten Abzügen, denn hier gibt es weder Grundfreibetrag noch Pauschalen. Häufig ist ein Minijob (steuerfrei bis zur Geringfügigkeitsgrenze) die bessere Alternative zum SK6-Nebenjob. Details: Steuerklasse 6 Rechner und Nebenjob Rechner.
Welche Kombination lohnt sich für Ehepaare? Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Partner A verdient 4.500 € brutto, Partner B verdient 2.000 € brutto. Bei der Kombination 4/4 zahlen beide Lohnsteuer wie Ledige. Wechselt Partner A in Klasse 3 und Partner B in Klasse 5, sinkt die monatliche Lohnsteuer von A deutlich, während die von B steigt – unterm Strich hat der Haushalt aber Monat für Monat mehr Netto zur Verfügung, weil der doppelte Grundfreibetrag beim höheren Einkommen stärker wirkt.
Der Haken: Die 3/5-Kombination führt häufig zu einer Nachzahlung bei der Steuererklärung, weil unterjährig insgesamt zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde – in dieser Konstellation besteht außerdem eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Wer Nachzahlungen vermeiden will, fährt mit Klasse 4 mit Faktor ruhiger: Das monatliche Netto ist etwas geringer als bei 3/5, dafür gibt es am Jahresende keine böse Überraschung. Vergleichen Sie beide Varianten einfach mit unserem Brutto Netto Rechner – einmal mit Klasse 3/5, einmal mit 4/4.
Steuerklasse und Lohnersatzleistungen: Elterngeld, ALG, Krankengeld
Die Wahl der Steuerklasse wirkt weit über das monatliche Gehalt hinaus. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld werden alle auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Wer in Klasse 5 steckt, hat ein niedriges Netto – und bekommt entsprechend niedrigere Leistungen.
Praktisch bedeutet das: Vor einer geplanten Elternzeit sollte der Partner, der das Elterngeld beziehen wird, möglichst früh in eine günstige Steuerklasse (3 oder 4) wechseln – beim Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der zwölf Monate vor der Geburt galt. Der Wechsel muss also rechtzeitig erfolgen. Ähnliches gilt bei drohender Arbeitslosigkeit: Das Arbeitslosengeld bemisst sich am pauschalierten Netto der maßgeblichen Steuerklasse.
Steuerklasse wechseln: So geht's
Ehepaare können die Steuerklassenkombination mehrmals pro Jahr wechseln. Der Antrag läuft über das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ – online über ELSTER oder beim Finanzamt. Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat. Ein Wechsel lohnt sich besonders vor Elternzeit oder absehbarer Arbeitslosigkeit: Wer rechtzeitig in eine günstigere Klasse wechselt, erhöht sein Netto – und damit die Bemessungsgrundlage für Elterngeld oder ALG 1 (Arbeitslosengeld Rechner).
Was die Steuerklasse NICHT beeinflusst
Ein häufiges Missverständnis: Die Steuerklasse ändert nichts an den Sozialversicherungsbeiträgen. Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden immer prozentual vom Bruttogehalt berechnet – unabhängig davon, ob Sie in Klasse 1 oder Klasse 3 sind. Auch die Kirchensteuer hängt nicht direkt von der Steuerklasse ab, sondern wird als Prozentsatz der Lohnsteuer erhoben – sie sinkt und steigt also nur indirekt mit dem Lohnsteuerabzug.
Und noch einmal wichtig: Die Steuerklasse bestimmt nur, wann Sie Ihre Steuern zahlen, nicht wie viel. Ein Ehepaar zahlt bei 3/5 und bei 4/4 am Jahresende exakt dieselbe Einkommensteuer – der Unterschied liegt allein in der monatlichen Verteilung und der Höhe einer möglichen Nachzahlung oder Erstattung. Wer sein tatsächliches Netto kennen will, rechnet am besten konkret nach: mit dem Brutto Netto Rechner 2026.
Häufige Fragen zu den Steuerklassen
Ändert die Steuerklasse meine tatsächliche Steuerlast?
Nein. Die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die endgültige Steuer steht erst mit der Einkommensteuererklärung fest – zu viel Gezahltes kommt zurück, zu wenig Gezahltes wird nachgefordert.
Welche Steuerklasse habe ich nach der Hochzeit?
Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse 4 eingestuft. Ein Wechsel zu 3/5 oder 4 mit Faktor ist jederzeit möglich.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Im Jahr der Trennung bleiben die bisherigen Klassen bestehen. Ab dem 1. Januar des Folgejahres gilt Steuerklasse 1 – beziehungsweise Klasse 2 für Alleinerziehende.
Wird die Kombination 3/5 abgeschafft?
Es gibt politische Pläne, die Kombination 3/5 in das Faktorverfahren der Klasse 4 zu überführen. Ein konkreter, verbindlicher Zeitpunkt steht derzeit nicht fest – aktuell können Ehepaare 3/5 weiterhin nutzen.