Grundfreibetrag 12.348 € · Stand Januar 2026

Brutto Netto Rechner
Neu für 2026

Mit den aktuellen Steuersätzen 2026: Grundfreibetrag angehoben, Soli-Freigrenze erhöht.

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Alle Änderungen 2026 auf einen Blick

Der Grundfreibetrag wurde auf 12.348 Euro angehoben – 252 Euro mehr als 2025. Gleichzeitig steigt der KV-Zusatzbeitrag. Per Saldo ein kleines Plus für die meisten Arbeitnehmer.

Parameter20252026Trend
Grundfreibetrag12.096 €12.348 €▲ +252 €
Soli-Freigrenze18.130 €20.350 €▲ +2.220 €
BBG Rente/AV90.600 €96.600 €Höherer Deckel
KV-Zusatzbeitrag Ø1,70%2,05%+0,35%

Quellen: BMF, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband 2026.

Netto 2026 vs. 2025 – Wer profitiert?

Die meisten Arbeitnehmer haben 2026 etwas mehr Netto durch den höheren Grundfreibetrag. Der gestiegene KV-Zusatzbeitrag frisst einen Teil davon wieder auf. Wer von der höheren Soli-Freigrenze profitiert (Gutverdiener mit Jahresbrutto 65.000–100.000 Euro), hat spürbar mehr netto.

Häufige Fragen

Was ändert sich beim Brutto-Netto-Rechner 2026?
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro (+252 Euro). Die Soli-Freigrenze klettert auf 20.350 Euro. Die BBG Rente steigt auf 96.600 Euro. Der KV-Zusatzbeitrag steigt auf Ø 2,05%. Per Saldo haben die meisten Arbeitnehmer etwas mehr Netto.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 Euro für Einzelpersonen und 24.696 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Quelle: BMF, EStG §32a.
Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?
Nur wer mehr als 20.350 Euro Jahres-Lohnsteuer zahlt. Das trifft ca. 10% der Arbeitnehmer – typischerweise ab Jahresbrutto ~100.000 Euro in SK 1.
Hat sich die Krankenversicherung 2026 verteuert?
Ja. Der Ø KV-Zusatzbeitrag stieg auf 2,05% (2025: 1,7%). Arbeitnehmer zahlen davon die Hälfte, ca. 1,025%. Bei 3.500 Euro brutto sind das ca. 12 Euro mehr pro Monat.
Gilt die BBG 2026 noch getrennt für West und Ost?
Nein. Seit 2025 bundesweit einheitlich – 2026 bei 96.600 Euro jährlich.