Grundfreibetrag 12.348 € · Stand Januar 2026

Brutto Netto Rechner
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Mit den aktuellen Steuersätzen 2026: Grundfreibetrag angehoben, Soli-Freigrenze erhöht.

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Alle Änderungen 2026 auf einen Blick

Der Grundfreibetrag wurde auf 12.348 Euro angehoben – 252 Euro mehr als 2025. Gleichzeitig steigt der KV-Zusatzbeitrag auf durchschnittlich 2,05 %. Per Saldo ein kleines Plus für die meisten Arbeitnehmer — allerdings nicht für alle gleichmäßig.

Parameter20252026Trend
Grundfreibetrag12.096 €12.348 €▲ +252 €
Soli-Freigrenze18.130 €20.350 €▲ +2.220 €
BBG Rente/AV90.600 €96.600 €Höherer Deckel
BBG KV/PV62.100 €66.150 €Höherer Deckel
KV-Zusatzbeitrag Ø1,70 %2,05 %+0,35 %
Werbungskostenpauschale1.230 €1.230 €Unverändert

Quellen: BMF, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband 2026.

Netto 2026 vs. 2025 – Konkrete Beispiele

Wie viel mehr oder weniger Netto bekommen Arbeitnehmer 2026 tatsächlich? Die folgende Tabelle zeigt den Effekt in Euro, basierend auf den geänderten Parametern (SK 1, GKV, NRW, keine Kinder):

BruttogehaltNetto 2025 (ca.)Netto 2026 (ca.)Veränderung
2.000 €1.515 €1.521 €+6 €/Monat
3.000 €2.069 €2.061 €−8 €/Monat*
4.000 €2.554 €2.550 €−4 €/Monat*
5.000 €3.058 €3.070 €+12 €/Monat
8.000 €4.619 €4.663 €+44 €/Monat**

*Der leicht gestiegene KV-Zusatzbeitrag überwiegt hier den Vorteil des höheren Grundfreibetrags. **Ab ca. 65.000 € Jahresbrutto profitiert man zusätzlich von der höheren Soli-Freigrenze.

So funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung 2026

Vom Bruttogehalt bis zum Nettogehalt werden zwei Kategorien von Abzügen berechnet:

1. Steuern:

  • Lohnsteuer — progressiv 14–45 % nach BMF-Programmablaufplan. Grundfreibetrag 12.348 € / Jahr schützt das Existenzminimum.
  • Solidaritätszuschlag — 5,5 % der Lohnsteuer, aber Freigrenze bei 20.350 € Jahres-Lohnsteuer. Trifft ca. 10 % der Arbeitnehmer.
  • Kirchensteuer — optional: 8 % (Bayern, BW) oder 9 % (alle anderen) der Lohnsteuer.

2. Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil 2026):

VersicherungAN-Beitrag 2026BBG 2026
Rentenversicherung9,3 %96.600 € / Jahr
Krankenversicherung (GKV)ca. 8,15 %66.150 € / Jahr
Pflegeversicherung1,7 % (kinderlos ab 23: 2,0 %; Sachsen: 2,3 %)66.150 € / Jahr
Arbeitslosenversicherung1,3 %96.600 € / Jahr

Brutto-Netto-Tabelle 2026 – Alle Steuerklassen bei 3.000 € Brutto

Wie stark die Steuerklasse das Nettogehalt beeinflusst, zeigt diese Vergleichsübersicht für 3.000 € Bruttogehalt:

SKLohnsteuerNetto/MonatSituation
1328 €2.061 €Ledig
2270 €2.117 €Alleinerziehend
388 €2.303 €Verheiratet Hauptverdiener
4328 €2.061 €Verheiratet gleich
5579 €1.810 €Verheiratet Geringverdiener
6713 €1.676 €Zweitjob

GKV, keine Kinder, NRW, Geb. 1985, ohne Kirchensteuer. Näherungswerte 2026.

Beitragsbemessungsgrenze 2026: Was ändert sich?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Auf Einkommen über der BBG werden keine weiteren Beiträge fällig. 2026 sind die BBG-Werte gestiegen:

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 96.600 € / Jahr (8.050 € / Monat) — 2025 waren es noch 90.600 €
  • Kranken- und Pflegeversicherung: 66.150 € / Jahr (5.512,50 € / Monat) — 2025: 62.100 €

Für Besserverdienende bedeutet das: Der Betrag, auf den Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, ist größer — wer mehr als 8.050 € / Monat brutto verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine RV/AV mehr, profitiert aber auch nicht mehr vom Arbeitgeberzuschuss.

Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner 2026

Was ändert sich beim Brutto-Netto-Rechner 2026?
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € (+252 €). Die Soli-Freigrenze klettert auf 20.350 €. Die BBG Rente/AV steigt auf 96.600 €, die BBG KV/PV auf 66.150 €. Der KV-Zusatzbeitrag steigt auf Ø 2,05 %. Per Saldo haben die meisten Arbeitnehmer etwas mehr Netto — außer bei mittleren Gehältern, wo der gestiegene KV-Beitrag den Freibetragsvorteil überwiegt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 € für Einzelpersonen (SK 1, 2, 4, 5, 6) und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare (SK 3). Bis zu diesem Betrag fällt keine Lohnsteuer an. Quelle: BMF, EStG § 32a.
Wer zahlt 2026 noch Solidaritätszuschlag?
Nur wer mehr als 20.350 € Jahres-Lohnsteuer zahlt. Das trifft ca. 10 % der Arbeitnehmer — typischerweise ab Jahresbrutto ca. 100.000 € in SK 1. In SK 3 liegt die Grenze entsprechend höher, in SK 6 deutlich niedriger.
Hat sich die Krankenversicherung 2026 verteuert?
Ja. Der Ø KV-Zusatzbeitrag stieg auf 2,05 % (2025: 1,70 %). Arbeitnehmer zahlen die Hälfte: ca. 1,025 %. Bei 3.500 € Brutto sind das ca. 12 € mehr pro Monat als 2025. Der genaue Satz hängt von der Krankenkasse ab — jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag individuell fest.
Gilt die BBG 2026 noch getrennt für West und Ost?
Nein. Seit 2025 gilt die BBG bundesweit einheitlich — 2026 bei 96.600 € jährlich für RV/AV und 66.150 € für KV/PV. Die frühere Ost/West-Differenzierung bei der BBG wurde zum 1. Januar 2025 vollständig abgeschafft.
Wie genau ist der Brutto-Netto-Rechner?
Unser Rechner implementiert den offiziellen BMF-Programmablaufplan 2026 vollständig — das gleiche Rechenwerk, das Arbeitgeber und DATEV-Systeme nutzen. Die Ergebnisse sind präzise für GKV-Versicherte. Für PKV-Versicherte wird ein vereinfachter Abzug berechnet, da der PKV-Beitrag individuell variiert. Für exakte Werte bei PKV empfehlen wir einen Steuerberater.